Kontakt Icon Sitemap Icon Drucker Icon

Newsletter

Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein:

Ihre personenbezogene Daten wie Ihr Vor- und Nachname, die Anschrift sowie die E-Mail-Adresse, die wir für den Versand des Informationsmaterials benötigen, werden nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet und genutzt.
Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit durch Mitteilung an die hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG (Anschrift: Celler Straße 47, 29614 Soltau, trockenbau@hagebau.de) widersprechen. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis im Impressum.

 

Ja, ich / wir möchte(n) mehr über die hagebau BRANDSCHUTZ-ALLIANZ wissen:

Es verbleiben noch 1000 Zeichen.

[Feld* kennzeichnet Mussfelder]

hagebau.com


Für den Profi


Sie haben Interesse an:

Produktinformationen
Brandschutz-Ordner
Ausbildung / Weiterbildung
u. v. m.

dann klicken Sie hier >>>

 

Qualifizierte Handwerks-Betriebe

Unsere Standorte

Richtiger Brandschutz - IHRE Verantwortung !

.

§ 319 StGB - Baugefährdung

Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sie sind ...

  • Bauherr ?
  • Planer ?
  • Architekt ?
  • Ausführender ?

Dann ist die richtige Plaunung und Ausführung des Brandschutzes IHRE Aufgabe und Verantwortung gemäß § 319 Strafgesetzbuch.

Wichtige Verordnungen und Richtlinien, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.

.