Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sie sind ...
Bauherr ?
Planer ?
Architekt ?
Ausführender ?
Dann ist die richtige Plaunung und Ausführung des Brandschutzes IHRE Aufgabe und Verantwortung gemäß § 319 Strafgesetzbuch.
Wichtige Verordnungen und Richtlinien, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.