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Warum eine Ausbildung?

Der öffentliche Ruf nach mehr Brandschutz nimmt zu. Doch die Anforderungen im baulichen Brandschutz gestalten sich zunehmender komplexer. Besonders was das Einhalten von Vorschriften, Verordnungen und Normen angeht.
Dadurch erhöhen sich auch die Anforderungen an Baustoffe und Fachverkäufer.

Qualifizierende Schulungen, praxisgerechte Informationen und eine aktive Marktbearbeitung sichern ein renditestarkes Auftragsvolumen.

IHRE VORTEILE:

  • Sie differenzieren sich vom Wettbewerb
  • Sie verlieren die Angst / Bedenken vor Brandschutz-Ausschreibungen
  • Sie sind nach der Ausbildung in der Lage, am Objekt festgestellte Mängel in den Nachtrag zu bringen
  • Kunden erhalten definierte Aufträge im Bereich Brandschutz
  • Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung hochwertigen Ausbildungsnachweis
  • Alle ausgebildeten Personen werden in unserer Kampagne benannt und integriert
  • Sie werden bei ausschreibenden Stellen als Brandschutzexperte benannt und akzeptiert

Ausbildung zur Brandschutz-Fachkraft TÜV

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>>> Als Brandschutz-Spezialist Kunden überzeugen! <<<
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Sichern Sie sich Ihren Umsatz in einem leistungsstarken Markt.

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Machen Sie sich zum Thema Brandschutz fit und bilden Sie sich zur Brandschutz-Fachkraft TÜV aus!

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Werden sie erstrangiger Anbieter von Brandschutzprodukten und -lösungen, sowohl bei Neu- und Umbauten als auch im Sanierungsbereich.

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Eine effiziente Ausbildung zur "Brandschutz-Fachkraft TÜV" und die zielorientierte Marktbearbeitung bringen Ihren Erfolg!

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Fundiertes Fachwissen wird Ihnen durch den Sachverständigen für Brandschutz und Brandoberinspektor Dipl.-Ing. Jörg Braun vermittelt.

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Nach bestandener Abschlussprüfung können Sie Ihre Qualifikation mit einem Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie und der hagebau BRANDSCHUTZ-ALLIANZ nachweisen.

 

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Weiterbildung zum „Brandschutz-Fachtechniker TÜV“

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Die Ausbildung zum "Brandschutz-Fachtechniker TÜV" vermittelt Ihnen erweiterte und vertiefte Kenntnisse im baulichen Brandschutz.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur "Brandschutz-Fachkraft".

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Während die "Brandschutz-Fachkraft TÜV" zur fachgerechten Ausführung von brandschutztechnischen Maßnahmen ausgebildet ist, ist der "Brandschutz-Fachtechniker TÜV" darüber hinaus qualifiziert, technische Dokumentationen anzufertigen, die Baustellen-Koordination zu leiten usw.

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Wissens-Up-Dates baulicher Brandschutz


>>> Bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand! <<<

Die Ausbildung zur "Brandschutz-Fachkraft TÜV" oder zum "Brandschutz-Fachtechniker TÜV" ist eine wichtige Grundlage zur fachgerechten Umsetzung des baulichen Brandschutzes.

Doch die gesetzlichen Grundlagen ändern sich, die europäische Normung spielt eine immer größere Rolle und auch die Brandschutzsysteme und -produkte entwickeln sich ständig weiter.

Unser 1-tägiger Workshop bringt Sie auf den aktuellen Stand in Sachen Brandschutz.

"Qualifikation im Brandschutz"

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Interview in der "Trockenbau Akustik" über die Weiterbildung zum "Brandschutz-Fachtechniker TÜV".

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In der Ausgabe 09/2009 des Fachmagazins "Trockenbau Akustik" erläutern Matthias Barny (Geschäftsführer der Fa. Brendlin GmbH) und Heinz-Jürgen Meuler, Abteilungsleiter Trockenbau/Brandschutz/Akustik im Hause Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG in Monheim, ihre Erwartungen an die Ausbildung zum "Brandschutz-Fachtechniker TÜV" und den Nutzen für die tägliche Praxis aus der Sicht von Handwerk und Handel.

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   Download Interview "Trockenbau Akustik" Ausgabe 09/2009

 

 

 

hagebau.com


Für den Profi


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Qualifizierte Handwerks-Betriebe

Unsere Standorte

Richtiger Brandschutz - IHRE Verantwortung !

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§ 319 StGB - Baugefährdung

Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sie sind ...

  • Bauherr ?
  • Planer ?
  • Architekt ?
  • Ausführender ?

Dann ist die richtige Plaunung und Ausführung des Brandschutzes IHRE Aufgabe und Verantwortung gemäß § 319 Strafgesetzbuch.

Wichtige Verordnungen und Richtlinien, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.

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