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Richtlinien + Bauverordnungen

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Hier finden Sie die Musterbauordnung, die Landesbauordnungen der Bundesländer sowie Richtlinien und Verordnungen zum Download.

 

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Für Detailinformationen bitte auf die Grafik klicken 



Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der hinterlegten Bauordnungen, Richtlinien und Verordnungen.

MUSTERBAUORDNUNG (MBO)

Die Musterbauordnung ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die den Ländern als Grundlage für deren jeweilige Landesbauordnungen dient. Im Oktober 2008 erfolgte die letzte Änderung. Ziel der Überarbeitung war es, zu einer Vereinfachung des Verfahrens- und materiellen Bauordnungsrechts der Länder zu gelangen.

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Die Grundlagen des baulichen Brandschutzes werden im § 14 der Musterbauordnung (Fassung November 2002) geregelt:

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§ 14

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Enstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.


 

    Musterbauordnung (MBO) 2002

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    Begründung zur Musterbauordnung (MBO)

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    Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung (MBO)

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hagebau.com


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Richtiger Brandschutz - IHRE Verantwortung !

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§ 319 StGB - Baugefährdung

Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sie sind ...

  • Bauherr ?
  • Planer ?
  • Architekt ?
  • Ausführender ?

Dann ist die richtige Plaunung und Ausführung des Brandschutzes IHRE Aufgabe und Verantwortung gemäß § 319 Strafgesetzbuch.

Wichtige Verordnungen und Richtlinien, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.

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