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Die Musterbauordnung ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die den Ländern als Grundlage für deren jeweilige Landesbauordnungen dient. Im Oktober 2008 erfolgte die letzte Änderung. Ziel der Überarbeitung war es, zu einer Vereinfachung des Verfahrens- und materiellen Bauordnungsrechts der Länder zu gelangen.
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Die Grundlagen des baulichen Brandschutzes werden im § 14 der Musterbauordnung (Fassung November 2002) geregelt:
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§ 14
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Enstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Musterbauordnung (MBO) 2002
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Begründung zur Musterbauordnung (MBO)
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Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung (MBO)
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