DIN EN 13501 -
Was beinhaltet das europäische Klassifizierungssystem?
Seit der Veröffentlichung in der Bauregelliste 2002/1 ist das europäische Klassifizierungssystem DIN EN 13501 für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten in das deutsche Baurecht eingeführt.
Im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 beinhaltet die europäische Klassifizierungsnorm ein deutlich größeres Spektrum an Klassen und Kombinationen. So werden neben dem Brandverhalten erstmals auch Brandneben-erscheinungen wie z.B. Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen berücksichtigt und in Klassen eingeteilt.
Die europäische und deutsche Klassifizierung sind für eine Übergangsfrist gleichwertig oder alternativ anwendbar. Für die Zulässigkeit eines Baustoffs oder einer Konstruktion sind jedoch allein die nationalen Regelwerke ausschlaggebend.
Parallelität von deutscher und europäischer Normung
Da es nach wie vor viele Bauprodukte gibt, für die noch keine europäischen Produktnormen oder technischen Zulassungen vorliegen, gilt in Deutschland momentan eine bis auf weiteres nicht begrenzte Übergangsregelung. D.h. es darf derzeit neben der europäischen Klassifizierungsnorm DIN EN 13501 zur Beschreibung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen ebenfalls gleichberechtigt die DIN 4102 Verwendung finden.
Die Zulässigkeit der Anwendung eines Baustoffs oder auch Bauteils wird jedoch ausschließlich national, z.B. durch Landesbauordnungen, geregelt.
Dennoch müssen insbesondere Planer und Architekten mit der europäischen Klassifizierung vertraut sein, weil diese bereits heute für die Beschreibung von Bauprodukten eingesetzt wird – wobei die Ähnlichkeit der Bezeichnungen im europäischen und deutschen Klassifizierungssystem insbesondere in Ausschreibungen eine einwandfreie Klassifizierung erfordert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Baustoff-Klassifizierung nach DIN EN 13501-1
Die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten erfolgt nach der DIN EN 13501-1 nach den Klassen A – F. Wie bereits oben beschreiben, werden jedoch neben dem reinen Brandverhalten zusätzlich die Rauchentwicklung (s1 – s3) und das brennende Abtropfen/Abfallen (d0 – d2) berücksichtigt und in Klassen eingeteilt – ein direkter Vergleich mit den bisherigen Baustoffklassen gemäß der DIN 4102 ist daher nicht ohne weiteres möglich. Lediglich die nichtbrennbaren Baustoffe werden analog der deutschen Baustoffklassen auch noch der europäischen Klassifizierung in die Klassen A1 und A2 eingeteilt.
Die Bauregelliste 2002/1 enthält jedoch eine Tabelle, in der die Zuordnung der Klassen zu den bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz erfolgt:
Werden zusätzliche Anforderungen an die Rauchentwicklung gestellt, muss die Baustoffklasse s1 eingehalten werden; ein Baustoff der Klasse d0 hingegen ist zu verwenden, wenn dieser nicht brennend abtropfen/abfallen darf.
Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2
Die unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen werden nach der DIN EN 13501-2 auch zukünftig mit einer – wenn auch völlig neuen – Kombination aus einem oder mehreren Buchstaben (als Kurzzeichen zur Beschreibung bestimmter Kriterien) sowie einer Zahl (Feuerwiderstand in Minuten) angegeben.
Kennt das deutsche System allerdings nur eine Einteilung des Feuerwiderstands in 30, 90, 120 und 180 Minuten, so ist das europäische System mit möglichen Feuerwiderstandsdauern von 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 und 240 Minuten deutlich detaillierter gegliedert.
Innerhalb dieser Feuerwiderstandszeiten muss das Bauteil bestimmte Eigenschaften gewährleisten, die durch die Voranstellung der Buchstaben R, E, I, W oder M beschrieben werden.
Beispiel: EI 30 bezeichnet eine nichttragende Innenwand, die den Raumabschluss und die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung für mind. 30 Minuten gewährleisten muss.
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