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BFSB - Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e. V.



Ziele:
  • Der BFSB vertritt die Interessen Ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Wirtschaft
  • Mitarbeit in den beratenden Gremien zur vorbeugenden Brandschutzgesetzgebung
  • Entwicklung von Qualitätsstandards im vorbeugenden Brandschutz bei Ausbildung und Studium
  • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern
  • Unterstützung des ökonomischen und fachgerechten Einsatzes brandschtuztechnischer Regelwerke

Kompetente Brandschutzplanung:
  • Qualitative Erstellung von Brandschutznachweisen
  • Qualitätsmanagement durch Anwendung zertifizierter Verfahren
  • Vermittlung von Kontaktdaten zu kompetenten Brandschutzplanern in Ihrer Nähe

Angebote:
  • Unterstützung qualifizierter Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Angebote für Studierende (Anwartschaftsmitgliedschaft)
  • Wissensforum ("Kölner Brandschutzfachgespräche" u. a.)


Zur Mitgliederliste BFSB e.V. >>>

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Unsere Standorte

Richtiger Brandschutz - IHRE Verantwortung !

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§ 319 StGB - Baugefährdung

Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sie sind ...

  • Bauherr ?
  • Planer ?
  • Architekt ?
  • Ausführender ?

Dann ist die richtige Plaunung und Ausführung des Brandschutzes IHRE Aufgabe und Verantwortung gemäß § 319 Strafgesetzbuch.

Wichtige Verordnungen und Richtlinien, die es zu beachten gilt, finden Sie hier.

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